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Rechtliche Basis

Jeder, der eine Solaranlage auf seinem Dach hat, kann seinen Strom mit anderen Personen teilen

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes (Loi du 9 juin 2023 modifiant la Loi du 1er août 2007 relative à l’organisation du marché de l’électricité), können die Besitzer von Erzeugungsanlagen nun beschließen, ihre überschüssige elektrische Energie nicht direkt in das Stromverteilungsnetz einzuspeisen, sondern stattdessen einer Verteilgruppe beizutreten und ihren Strom mit Anderen zu teilen, d.h. mit unmittelbaren Nachbarn oder mit Personen, die weiter entfernt wohnen.